Verpackungsgesetz und Verpackungslizenz

Verpackungsgesetz und Verpackungslizenz

Mit meinem Smaragdkunst Shop habe ich unter meiner Unternehmung Smaragd Werke GbR einen wahren Traum erfüllt. Einen eigenen Verkaufsladen zu gestalten. Doch mit den schönen Seiten kommt auch die Bürokratie. Denn um dies rechtssicher und für euch so nachhaltig wie möglich zu gestalten, kommt hier noch einiges zu den gesetztlichen Richtlinien.

Verpackungsgesetz

Eines dieser Themen ist das Verpackungsgesetz. Als Onlineshop komme ich leider nicht umhin meine Waren zu versenden. Somit bringe ich nicht nur meine kleinen Kunstwerke in Umlauf, sondern auch die Verpackung. Diese Verpackung muss am Ende entsorgt werden. Natürlich fachgerecht und so nachhaltig wie möglich. Nicht zuletzt die stetig steigenden Versandzahlen des Onlinehandels haben eine einheitliche Regelung des aus Verpackungen entstehenden Abfallrecyclings erforderlich gemacht. Diese Intention verfolgt auch das neue, seit 1. Januar 2019 geltende Verpackungsgesetz, kurz VerpackG. Da ich meine digitale Arbeitszeit bereits Co2-neutral kompensiere, möchte ich mich auch hier absichern.

Verpackungverordnung

Wer in Deutschland gewerblich Verpackungen in Verkehr bringt ist verpflichtet, sich um die Rücknahme des in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials zu kümmern. Dies regelte die Verpackungsverordnung (VerpackV) und ab 2019 das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Da die Hersteller und Vertreiber (auch kleine Versand- und Onlinehändler) von beteiligungspflichtigen Verpackungen i.d.R. nicht selbst für deren Rücknahme und Verwertung sorgen können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Rücknahme- und Verwertungspflichten auf ein Duales System zu übertragen. Dafür habe ich mich für das System des "Grünen Punkts" entschieden und bin nun Teil eines dualen Systems zum recyclen von Verpackungen.

Verpackungslizenz

In der Praxis wird von der so genannten „Verpackungslizenzierung“ gesprochen. Die Verpackungslizenz stellt sicher, dass Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt und verwertet werden. Die Hersteller und Vertreiber zahlen für diese Dienstleistung ein Lizenzentgelt. Dies wird verwendet für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen. Das beauftragte Duale System führt die Entsorgung durch. Das Entgelt bemisst sich nach Gewicht, Materialart und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Im Gegenzug erhalten ich jährlich einen Nachweis über die für mich zurückgenommenen und recycelten Verpackungsmengen in Form einer Mengenbestätigung.

Mit meiner Verpackungslizienzierung bestätigen cih die Teilnahme am Dualen System. Mit dem Lizenzentgelt bezahlt das Duale System die beauftragten Entsorgungsunternehmen für das Aufstellen von Sammelbehältnissen (z. B. Glascontainer oder gelbe Tonnen). Auch regelmäßige Leerung und den Weitertransport der Verpackungsabfälle zu Sortier- oder Aufbereitungsanlagen wird dadurch veranlasst. Darüber hinaus entrichten die Dualen Systeme sogenannte Nebenentgelte an die Kommunen. Damit wird unter anderem die Stellplatzreinigung von Containern (Glas, Pappe) sowie Informationskampagnen für Bürger finanziert. Selbstverständlich habe ich die Smaragd Werke GbR bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister LUCID registriert und besitze die notwendige Verpackungslizenz.

Meine LUCID Registrierungsnummer: DE3885588556818

Es handelt sich übrigens um ein öffentliches Register. Die Veröffentlichung der registrierten Hersteller soll es allen ermöglichen, nach bestimmten Herstellern und Markennamen zu suchen und somit zu überprüfen, ob die Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind.

Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland

Mit diesem Logo möchten wir zeigen, dass wir Kunde bei Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH sind und unsere Verkaufsverpackungen für Deutschland am dualen System Der
Grüne Punkt beteiligen: